Was bedeutet Barrierefreiheit im Web für Steuerberater?

Gestaltung von Websites so, dass sie von allen Menschen – auch mit Behinderungen – genutzt werden können.


Definition: Barrierefreiheit (Web)

Web-Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Websites für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Die technischen Anforderungen sind in den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) definiert. In Deutschland regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit dem 28. Juni 2025 verbindlich, welche digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen.

Warum ist Barrierefreiheit (Web) für Steuerberater relevant?

Eine barrierefreie Website öffnet die digitale Kanzlei-Kommunikation für Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Sie verbessert gleichzeitig die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und das SEO-Ranking.

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: Barrierefreie Websites laden oft schneller, haben eine klarere Struktur und werden von Suchmaschinen besser bewertet – die BFSG-Umsetzung ist also kein Aufwand, sondern eine Investition in bessere Sichtbarkeit.

Zum Weiterlesen

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Verwandte Begriffe im WIADOK-Glossar

BFSG – BarrierefreiheitsstärkungsgesetzWCAG – Web Content Accessibility GuidelinesKanzlei-Website

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BFSG – BarrierefreiheitsstärkungsgesetzDSGVO – Datenschutz-GrundverordnungWCAG – Web Content Accessibility Guidelines


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