Was ist das BFSG und was bedeutet es für Steuerkanzleien?
Deutsches Gesetz, das Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen vorschreibt – gilt ab 28. Juni 2025.
Definition: BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, zur Barrierefreiheit gemäß WCAG-Standard. Für Steuerkanzleien, die digitale Services über ihre Website anbieten, kann die BFSG-Pflicht relevant sein. Bei Verstößen drohen behördliche Maßnahmen und Bußgelder.
Warum ist BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Steuerberater relevant?
Das BFSG schützt Menschen mit Behinderungen vor digitaler Ausgrenzung. Für Kanzleien bedeutet die frühzeitige Umsetzung rechtliche Sicherheit und zeigt gesellschaftliche Verantwortung.
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: Kanzleien, die bis zum 28. Juni 2025 ihre Website barrierefrei umgestellt haben, vermeiden behördliche Beanstandungen und positionieren sich als modern und inklusiv – ein echter Wettbewerbsvorteil im Kampf um neue Mandanten.
Zum Weiterlesen
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Verwandte Begriffe im WIADOK-Glossar
Barrierefreiheit (Web) • WCAG – Web Content Accessibility Guidelines • Kanzlei-Website
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